Gemaltes Bild der Künstlerin Christiane Schmidt des Kunstvereins
Das Logo des Kunstvereins von Montabaur

SATZUNG DES VEREINS „KUNSTVEREIN MONTABAUR E.V."


§ 1 Name

1. Der Verein fhrt den Namen "Kunstverein Montabaur".

2. Nach dem Eintrag ins Vereinsregister lautet der Name "Kunstverein Montabaur e.V.“.


§ 2 Sitz und Geschäftsjahr

1. Sitz des Vereins ist Montabaur.

2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 3 Zweck

Der Verein verfolgt das Ziel der kulturellen Bildung, insbesondere die Verbreitung von knstlerischem Schaffen.

Diese Aufgabe nimmt der Verein vor allem durch folgende Maßnahmen wahr:

1. Vermittlung von Angeboten mit knstlerischen Inhalten, Organisation und Untersttzung von kulturellen Veranstaltungen (Vorträge, Lesungen, Ausstellungen, Konzerte, Theatervorstellungen, Performances, Workshops und Seminare)

2. Aufspren und Aufarbeiten historischer Kunstereignisse in der Region

3. Durchfhrung von Projekten (z.B. thematische Ausstellungen und Events)

4. Öffentlichkeitsarbeit

5. Untersttzung der Arbeit von im lokalen wie berregionalen Raum lebenden und knstlerisch Schaffenden

6. Förderung von Personen, die sich in knstlerischen und kulturellen Disziplinen bilden und weiterbilden wollen

7. Anmietung (auch Pacht oder Kauf) von Räumlichkeiten, die dem Vereinszweck dienen und allen Mitgliedern zur Verfgung stehen.

Es ist insbesondere Aufgabe des Vereins, diese Ziele in der Region Montabaur und Westerwald zu verwirklichen und Kunst stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen.


§ 4 Gemeinn
tzigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinntzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins drfen nur fr die satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergtungen begnstigt werden.


§ 5 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natrliche oder juristische Person werden, die bereit ist, den Zweck und die Ziele des Vereins zu fördern und zu untersttzen und die der Satzung zustimmt. Bei minderjährigen Personen ist die Zustimmung der oder des Erziehungsberechtigten erforderlich.


§ 6 Aufnahme

Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet ber die Aufnahme.


§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

- durch Austrittserklärung

- durch Ausschluss seitens des Vorstands

- durch Tod

Der Austritt ist jederzeit zum Ende des jeweilig laufenden Kalenderjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenber einem Mitglied des Vorstands. Die Erklärung muss bis zum 30. November zugegangen sein.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten grob gegen die Interessen des Vereins verstößt oder wenn es mit der Zahlung des Beitrages in Verzug ist. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen; hierzu bedarf es einer geheimen Abstimmung.

Der Vorstand soll zuvor dem Mitglied Gelegenheit zur Anhörung geben.


§ 8 Beitrag

Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Jahresbeitrages verpflichtet, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt. Der Vorstand ist ermächtigt, in begrndeten Ausnahmefällen Beiträge zu stunden oder zu erlassen.

Der Beitrag wird fällig bei Eintritt in den Verein bzw. im ersten Monat des jeweiligen Kalenderjahres. Die Zahlungsweise ist durch eine Einzugsermächtigung vom Mitglied zu garantieren.


§ 9 Mittel des Vereins

Die Mittel zur Erfllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch:

- Mitgliedsbeiträge

- Zuschsse aus Subventionen

- Geld- und Sachspenden

- Kurseinnahmen

- Untervermietung von Räumlichkeiten

- Einnahmen durch Veranstaltungen und Projekte.


§ 10 Organe

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.


§ 11 Mitgliederversammlung

Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie besteht aus allen Mitgliedern. Ihre Aufgaben sind:

1. Wahl des Vorstands und der Kassenprfer/in

2. Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts

3. Entlastung des Vorstands fr das abgelaufene Geschäftsjahr

4. Beschlussfassung ber sämtliche den Verein betreffende Angelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen.

Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich, mindestens einen Monat vor dem festgesetzten Termin, einzuberufen. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rcksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Beschlsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.

Stimmenenthaltungen werden nicht gezählt.

Abstimmungen oder Wahlen erfolgen offen durch Handzeichen, wenn nicht eines der Mitglieder eine geheime Abstimmung beantragt oder die Satzung es anders vorsieht.

Die Änderung dieser Satzung und der Beschluss ber die Auflösung des Vereins bedrfen der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Sollte diese Mehrheit nicht zustande kommen, so ist binnen 4 Wochen zu einer erneuten Mitgliederversammlung einzuladen.

Über den Verlauf und die Beschlsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fhren, welches vom/von der Schriftfhrer/in und von dem/der Versammlungsleiter/in zu unterzeichnen ist.

In der ersten Mitgliederversammlung eines jeden Jahres legt ein Vorstandsmitglied einen Jahresbericht ber die Tätigkeiten des Vereins im abgelaufenen Jahr vor. Der Tätigkeitsbericht muss zuvor vom Vorstand verabschiedet worden sein.


§ 12 Vorstand

Dem Vorstand obliegt die Geschäftsfhrung.

Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern, die geschäftsfähig sein mssen: einem/einer Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftfhrer/in. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die drei Vorstandsmitglieder; jeder ist allein vertretungsberechtigt.

Die Vorstandsmitglieder fhren ihr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich. Notwendige Auslagen sind ihnen zu erstatten.

Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes wählt der Vorstand einen/eine Vertreter/in.

Die Wahl des Vorstands erfolgt durch die Mitgliederversammlung fr die Dauer von zwei Jahren.

Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

Der Vorstand ist an die Entscheidungen der Mitgliederversammlung gebunden.

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Der Vorstand entscheidet ber die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern und schlägt die Tagesordnung fr die Mitgliederversammlung vor.

Der Vorstand hat in jeder Mitgliederversammlung ber seine Tätigkeit seit der vorangegangenen Mitgliederversammlung Rechenschaft abzulegen.


§ 13 Kassenf
hrung

Der/die Schatzmeister/in besorgt die Kassengeschäfte und fhrt ber Einnahmen und Ausgaben ein Kassenbuch. Über Ausgaben beschließt der Vorstand. Wegen regelmäßig anfallender Kosten (Verwaltungskosten, etc.), gesetzlich geschuldeter Ausgaben und Beträgen bis zu Euro 25,- ist ein Beschluss nicht erforderlich.

Nach Ablauf eines Geschäftsjahres ist die Kasse von zwei Kassenprfern/innen zu prfen.


§ 14 Satzungsänderungen

Anträge auf Änderung der Satzung sind von Vereinsmitgliedern schriftlich ber den Vorstand einzureichen.

Vorschläge einer Satzungsänderung sind mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung bekannt zu geben.

Fr eine Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich.


§ 15 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Montabaur in Kraft.


§ 16 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen gemeinntzigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an die folgenden beiden Vereine:

Gemeinsam ist es möglich e. V., Dillstraße 17, 56410 Montabaur

b-05 Kunst - Kultur - Natur e. V., Im Stadtwald 2, 56410 Montabaur

Die Begnstigten haben dieses Vermögen ausschließlich zu gemeinntzigen Zwecken zu verwenden.

Kunstverein Montabaur e.V.

Sebnitzer Ring 41

56410 Montabaur

Stand: Juli 2025

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Kunstverein Montabaur e.V.



Kontakt
Maria Zühlke


E-Mail an Kunstverein Montabaur


Sebnitzer Ring 41

56410 Montabaur


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